
Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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ab 4 | 27,50 € * | 5,50 € * / 1 Liter |
ab 10 | 22,50 € * | 4,50 € * / 1 Liter |
ab 20 | 20,00 € * | 4,00 € * / 1 Liter |
ab 100 | 17,50 € * | 3,50 € * / 1 Liter |
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- Artikel-Nr.: AB10004
Zusammensetzung:
STERIL HANDS aus
- denaturiertem Ethylalkohol Cas-Nr. 64-17-5
- EG-Nr. 200-576
- Glycerin
- Wasserstoffperoxid.
PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN:
- Farblos
- klare Flüssigkeit
- Geruch von Ethylalkohol
- Dichte g / cm 3 0,856-0,878
Gebrauchsanweisung
Die Hände werden bei Bedarf mit etwa 3 ml Lösung eingerieben und 30 Sekunden feucht gehalten.
Kennzeichnung nach EG-CLP-V
Gefahrenpiktogramme: GHS02 GHS07
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweis(e)
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
1907/2006 Version 5.5Revision
Datum 23.03.2020 ALLGEMEINE EU-SICHERHEITSDATENBLÄTTER – KEINE LANDSPEZIFISCHEN DATEN–
KEINEOEL-DATEN
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P370 + P378 Bei Brand: Sand zum Löschen verwenden.
P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl aufbewahren.
P501 Entsorgung von Inhalt/Behälter in einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage.
Zusätzliche Informationen zum Desinfektionsmittel:
„Händedesinfektionsmittel nach dem meistempfohlenen Rezept der Weltgesundheitsorganisation Die Flüssigkeit ist eine wässrige Lösung. Desinfektionsmittel vom Typ 1. Wirkstoff: Ethanol, CAS-Nr. 64-17-5, EG-Nr. 200-578-6 – 80 %, Wasserstoffperoxid, CAS 7722-84-1, EC 231-765-0. Lesen Sie vor Gebrauch das Etikett und die Gebrauchsanleitung sowie das Sicherheitsdatenblatt für professionelleBenutzer.
2.3SonstigeGefahren
Dieser Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die in Mengen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulativ und toxisch (PBT) oder als sehr persistent und sehr bioakkumulativ (vPvB) angesehen werden.
Bestandteil | CAS- | Konz. | CLP-Einreihungsverordnung |
Nr. | (%) | ||
Ethanol (vergällter | 64-17-5 | 80 | H225 |
Ethylalkohol) | |||
Wasserstoffperoxid | 7722- | 0,125 | H314, H302, H332, H271 |
84-1 | |||
Glycerin | 56-81-5 | < 1 | - |
Brand- oder Explosionsgefahr: leicht entzündliche Flüssigkeit und Dampf. Volatil. Keine bläulich/blaue Flamme. Ethanoldampf ist schwerer als Luft. Dämpfe können bei Kontakt mit Luft explosive Gemische bilden. Entzündbar nicht nur durch Kontakt mit offenen Flammen, sondern auch mit Funken, Funken elektrostatischer Entladung oder heißen Oberflächen. Die Dampffreisetzung verstärkt sich mit steigenden Temperaturen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Gemische
Den vollständigen Text der Gefahrenhinweise finden Sie in Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen AllgemeineHinweise
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Zeigen Sie dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt .
Bei Augenkontakt
Spülen Sie die Augen mindestens 10 Minuten lang vorsichtig mit viel Wasser aus. Kontaktlinsen, falls vorhanden und nach Möglichkeit entfernen und weiter ausspülen.
Bei Hautkontakt
Mit Wasser waschen, kontaminierte Kleidung und Schuhe ausziehen.
Bei Einatmung
1907/2006 Version 5.5Revision
Datum 23.03.2020
ALLGEMEINE EU-SICHERHEITSDATENBLÄTTER – KEINE LANDSPEZIFISCHEN DATEN – KEINE OEL-DATEN
Besondere Gefahr des Einatmens gefährlicher Dämpfe durch großflächiges Verschütten von Flüssigkeit in einem nicht belüfteten Bereich oder Einatmen von heißem Produktdampf. Nach Einatmen von Dämpfen und Nebel an die frische Luft gehen, tief durchatmen, entspannen. Bei Anzeichen einer Vergiftung einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken
Kein Erbrechen herbeiführen, Mund mit Wasser ausspülen, nichts zu trinken geben.
- Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome undWirkungen
Ein längeres Einatmen von Ethanoldampf kann eine narkotische Wirkung haben. Bei Spritzern in die Augen – scharfe Reizwirkungen, Rötung, Juckreiz. Bei Verschlucken – Bitterkeit im Mund, Übelkeit. Symptome wie bei einer Alkoholvergiftung. Eine häufige und längere Exposition trocknet die Haut aus. Siehe Abschnitt 11.
4.3.Hinweise auf die Erforderlichkeit von ärztlicher Soforthilfe oderSpezialbehandlung
Ein Verschlucken kann zu möglichen Aspirationseffekten wie Aspiration in die Lunge und Atemnot führen. Wenn orale Reizungen und Übelkeit bestehen bleiben, eine Aktivkohle-Tablettendispersion verabreichen. Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- GeeigneteLöschmittel
Geeignete Löschmittel für kleine Brände – Sand, nicht entzündbare Brandschutztücher, Schaum- und Kohlendioxidlöscher; größere Brände mit alkoholbeständigem Schaum oder Wassernebel löschen. Ungeeignete Löschmittel – geringe Mengen Wasser, starker Wasserstrahl (da konzentrierte Lösungen entzündbar sind und den Brand verbreitenkönnen).
- Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehendeGefahren
Bei der Verbrennung bilden sich giftiges Kohlenmonoxidgas, Formaldehyd und explosive Peroxide.
- Hinweise für dieBrandbekämpfung
Heiße Behälter können aufgrund von Überdruck explodieren. Wenn möglich, Behälter von der Flammenquelle entfernen. Feuerwehrleute sollten ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät, Schutzhandschuhe, eine Schutzbrille und spezielle Kleidung tragen. Tanks mit Sprühwasser kühlen.
- WeitereInformationen
Keine Daten vorhanden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Einatmen sowie Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Damp/Sprühstrahl nicht einatmen. Maximal mögliche Raumbelüftung gewährleisten. Ethanoldampf ist schwerer als Luft und verbreitet sich am Boden. Alle Entzündungsquellen entfernen und den Raum lüften. Vorbeugende Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen ergreifen. Befolgen Sie die in den Abschnitten 7 und 8 aufgeführtenSchutzmaßnahmen.
- Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in Abflüsse, Oberflächenwasser, Grundwasser oder den Boden gelangen lassen.
- Methoden und Materialien zur Eindämmung undReinigung
Verschüttete Flüssigkeit in fest verschlossenen Kunststoff- oder Metallbehältern auffangen, Überreste mit nicht entzündbarem, saugfähigem Material wie Sand, Erde, Sägemehl aufnehmen und in einen fest verschlossenen Metall- oder Kunststoffbehälter geben. Es wird empfohlen, den Abfall mit Wasser zu verdünnen. Keine brennbaren Sorptionsmittel wie Chips oder Lappen zum Auffangen der Abfälle verwenden. Bereiche, in denen das Produkt verschüttet wurde, mit Wasser spülen. Entsprechend den örtlich vorgeschriebenen Bestimmungen entsorgen.
1907/2006 Version 5.5 Revision
Datum 23.03.2020 ALLGEMEINE EU-SICHERHEITSDATENBLÄTTER – KEINE LANDSPEZIFISCHEN DATEN – KEINE OEL-DATEN
- Verweis auf andereAbschnitte
Beachten Sie die Anweisungen in den Abschnitten 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- Schutzmaßnahmen zur sicherenHandhabung
Von Hitze, Funken und Flammen fernhalten. Nicht rauchen. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Gemäß guter Industriehygiene- und Sicherheitspraxis verwenden. Die Belüftung am Arbeitsplatz muss sicherstellen, dass der Grenzwert für die Konzentration schädlicher Substanzen in der Luft der Arbeitsumgebung nicht überschritten wird und keine explosiven Dampfkonzentrationen gebildet werden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Aufgrund von Explosionsgefahr Dämpfe nicht in Keller, Abwasserkanäle und Gruben gelangen lassen. Während der Verwendung dieses Produkts nicht essen oder trinken. Hände vor Pausen und am Ende des Arbeitstageswaschen.
- Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung vonUnverträglichkeiten
An einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Pakete müssen dicht verschlossen sein. Verpackungsanforderungen – hermetisch versiegelte Kunststoffdosen, Kunststoff- oder Metallbehälter, Metallfässer. Für gemeinsame Lagerung ungeeignete (inkompatible) Chemikalien: starke Oxidationsmittel, starke Säuren. Von Hitze und Zündquellen fernhalten. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
- SpezifischeEndanwendung(en)
Neben den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgesehen.